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1. Satzung der Herrnhuter Missionshilfe
Die Herrnhuter Missionshilfe hat die Rechtsform eines eingetrage-nen Vereins. Ihre gegenwärtige Satzung datiert vom 30. Oktober 1969, letztmals geändert am 9. Juni 2001.
Satzung der Herrnhuter Missionshilfe e.V. (HMH)
§ 1 Name, Sitz
Der Name des Vereins ist »Herrnhuter Missionshilfe e.V.«. Sein Sitz ist Bad Boll; er ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Aufgabe
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§ 51ff AO).
2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Missionsarbeit der Brüder-Unität (Unitas Fratrum). Er verfolgt ihn in enger Verbindung mit der Europäisch-Festländischen Provinz der Brüder-Unität im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Neben kirchlichen und religiösen Aufgaben (im engeren Sinne) gehören dazu auch mildtätige Zwecke wie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen insbesondere im Gesundheits- und Erziehungsbereich, z. B. in Kinder- und Behindertenheimen, Schulinternaten sowie in der Flüchtlingsarbeit in Afrika, Mittelamerika, im Nahen Osten und in Indien.
3. Der Verein ist das Organ für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Brüder-Unität in der Bundesrepublik Deutschland, mit den Freundeskreisen ihrer Mission und mit landeskirchlichen und missionarischen Institutionen, anderen Kirchen sowie Missionswerken, z. B. dem Evangelischen Missionswerk in Südwestdeutschland (EMS), dem er als Mitglied angehört.
4. Er verwaltet die der Europäisch-Festländischen Brüder-Unität für ihre Missionsarbeit zufließenden finanziellen Mittel.
5. Im einzelnen obliegen dem Verein a) die Unterstützung des Missionsauftrags der Brüder-Unität, wie er in den Paragraphen 700 bis 708 der Kirchenordnung der Brüder-Unität festgelegt ist, in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Ländern. b) die Gewinnung und Begleitung von Mitarbeiter(inne)n, c) der Austausch von Mitarbeiter(inne)n mit anderen Unitätsprovinzen, d) die Bereitstellung der finanziellen Mittel für Personal- und Sachkosten der missionarischen Arbeit, e) die Information über die Missionsarbeit der Brüder-Unität und die Werbung dafür, f) die Wahrnehmung der Beziehungen zu anderen Provinzen der Brüder-Unität, insbesondere in Tanzania, g) die Koordinierung der Beziehungen kirchlicher und missionarischer Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland zu den Provinzen und Arbeitsgebieten der Brüder-Unität in anderen Kontinenten, h) Betreuung und Begleitung von Partnerschaften zwischen Gemeinden.
§ 3 Mittel
1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Seine Mitglieder erhalten als solche keine Vergütung oder Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2. Die Herrnhuter Missionshilfe steht vermögensrechtlich in keinem Zusammenhang mit der Europäisch-Festländischen Brüder-Unität.
3. Die Herrnhuter Missionshilfe erhebt von ihren Mitgliedern keine Mitgliedsbeiträge.
§ 4 Organe
Die Aufgaben der Herrnhuter Missionshilfe werden wahrgenommen durch a) die Mitgliederversammlung b) den Vorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus Einzelpersonen. Diese vertreten jeweils die in den Punkten 1.a) bis d) genannten Organisationen und Gruppen.
1. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen: a) aus je einem/r Vertreter(in) der Gemeinden sowie der Gemeinden im Aufbau der Brüder-Unität in der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vorgeschlagen von deren Ältestenräten bzw. Bruderräten, b) aus je bis zu 20 Vertreter(inne)n der Freundeskreise*) der Mission der Brüder-Unität in der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vorgeschlagen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Reisedienst der Herrnhuter Missionshilfe, c) aus bis zu 15 Vertreter(inne)n der evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland, die die Arbeit der HMH unterstützen. Diese werden vorgeschlagen von den Kirchenleitungen, d) aus Mitgliedern von Amts wegen. Dies sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reisedienst der Herrnhuter Missionshilfe, bis zu drei Mitglieder der Europäisch-Festländischen Unitätsdirektion und die Missionssekretäre bzw. -sekretärinnen der HMH.
2. Die Mitglieder nach Ziffer 5.1 a) bis c) werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliedschaft erlischt bei diesen Mitgliedern mit dem Erlöschen der Vertretereigenschaft und bei den Mitgliedern nach Ziffer 5.1 d) mit dem Ausscheiden aus dem Amt.
3. Aufgaben a) Die Mitgliederversammlung wählt in geheimer Wahl bis zu fünf weitere Mitglieder des Vorstands (vgl. § 6.1) für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren, b) genehmigt die vom intersynodalen Finanzausschuss der Europäisch-Festländischen Brüder-Unität geprüfte Jahresrechnung und entlastet den Vorstand, c) beschließt im Einvernehmen mit der Synode der Europäisch-Festländischen Provinz im Rahmen der Gemeinnützigkeitsbestimmungen die Übernahme anderer Aufgaben, als in § 2 genannt.
4. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Kalenderhalbjahr statt. Die Einladung ist mindestens 14 Tage vorher mit beigefügter Tagesordnung den Mitgliedern schriftlich bekanntzugeben. Als Datum gilt der Poststempel. Sie wird von dem/der Vorsitzenden des Vorstands geleitet und ist nach ordnungsgemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse sind gültig, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür gestimmt hat.
5. Der Vorstand kann jederzeit und muss auf Antrag von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher mit beigefügter Tagesordnung schriftlich bekanntgegeben werden. Als Datum gilt der Poststempel.
6. Der Vorstand kann auch schriftlich Abstimmungen der Mitglieder herbeiführen. Dabei gelten die gleichen Bestimmungen wie für Abstimmungen in der Mitgliederversammlung. Dies gilt nicht für Satzungsänderungen (§ 9) und die Auflösung des Vereins (§ 10).
§ 6 Der Vorstand
1. Zusammensetzung und Vorsitzende a) Dem Vorstand gehören von Amts wegen bis zu drei hauptamtliche Mitglieder der Europäisch-Festländischen Unitätsdirektion und die Missionssekretäre bzw. Missionssekretärinnen der HMH an. Der/die Missionsdezernent(in) der Europäisch-Festländischen Unitätsdirektion ist Vorsitzende(r), der/die Sekretär(in) der HMH für die Finanzen ist Schatzmeister(in). Bis zu fünf weitere Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands in geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. b) Der Vorstand wählt den/die Stellvertreter(in) des/der Vorsitzenden aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
2. Der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter(in) ist, und zwar jede(r) für sich allein befugt, den Verein gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten und für diesen rechtlich verpflichtende Willenserklärungen abzugeben.
3. Aufgaben a) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung schriftlich ein mit dem Vorschlag einer Tagesordnung (vgl. § 5.4 und 5). b) Er legt der Mitgliederversammlung die Vorschläge zur Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein vor. c) Er stellt einen Voranschlag und die Jahresrechnung auf. d) Er trägt die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland, die die Missionsarbeit der Herrnhuter Brüdergemeine mittragen. e) Er berät die Europäisch-Festländische Unitätsdirektion in Fragen der Gewinnung, Berufung und Dienstgestaltung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die Missionsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und für die Kirchen und Werke in anderen Kontinenten, mit denen die HMH Beziehungen unterhält. f) Er berät die Europäisch-Festländische Unitätsdirektion in Fragen des Einsatzes der Personen und der Mittel für die Missionsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und den Kirchen, mit denen die HMH Beziehungen unterhält.
4. Der Vorstand tritt in der Regel sechs Mal im Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den/die Vorsitzende(n) oder seinen/ihren Stellvertreter(in) mit Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher. Beschlüsse sind gültig, wenn die Mehrheit der Anwesenden dafür gestimmt hat.
§ 7 Protokoll
Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschriften sind vom/von der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der jeweiligen Schriftführer(in) zu unterzeichnen.
§ 8 Austritt
Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch schriftliche Anzeige beim Vorstand erfolgen. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn die Zugehörigkeit des/der Auszuschließenden dem Zweck und Interesse oder der Satzung des Vereins nicht mehr entspricht.
§ 9 Satzungsänderung
Satzungsänderungen erfolgen mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung. Gegen Änderungen der Satzung des Vereins hat die Synode der Europäisch-Festländischen Brüder-Unität Einspruchsrecht. Das Einspruchsrecht kann für die Synode zwischen zwei Synodaltagungen von der Europäisch-Festländischen Unitätsdirektion ausgeübt werden. Erfolgt ein solcher Einspruch, hat die Satzungsänderung bis zur nächsten Synodaltagung zu unterbleiben.
§ 10 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen an die Europäisch-Festländische Brüder-Unität mit der Verpflichtung, es wieder für den bisherigen satzungsbestimmten Zweck oder - falls dies nicht möglich ist - für ihre unmittelbar und ausschließlich kirchlichen und gemeinnützigen Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
*) »Freundeskreise« sind nicht organisierte Gruppen von Freunden und Förderern der HMH.
2. Grund der Unität (hier englischer Text)
Der Grund der Unität ist das Basis-Dokument der weltweiten Brüder-Unität. Er wurde verabschiedet von der Unitätssynode 1957 in Bethlehem (Pennsylvania) und geringfügig verändert von den Unitätssynoden 1981 in Herrnhut sowie 1995 in Dar es Salaam.
Grund der Unität
§ 1 PRÄAMBEL
Jesus Christus, unser Herr, ruft seine Kirche ins Dasein, damit sie ihm in dieser Welt dient, bis er wiederkommt. Die Brüder-Unität weiß sich daher im Glauben gerufen, der Menschheit durch die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus zu dienen. In dieser Berufung sieht sie den Grund für ihr Dasein und die Motiva-tion für ihren Dienst. Wie der Ursprung unserer Kirche liegen auch das Ziel und das Ende ihres Daseins in der Hand ihres Herrn.
§ 2 DER GLAUBE UNSERER KIRCHE
Gemeinsam mit der ganzen Christenheit glauben wir an Gott, den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist. Wir glauben und bekennen, dass Gott sich in seinem Sohn Jesus Christus einmal und endgültig offenbart hat, dass unser Herr uns zusammen mit der gesamten Menschheit durch seinen Tod und seine Auferstehung erlöst hat, und dass es außer ihm kein Heil gibt. Wir glauben, dass er in Wort und Sakrament unter uns ist, dass er uns durch seinen Geist leitet und zusammenführt und uns zu einer Kirche baut. Wir hören seinen Ruf zur Nachfolge und bitten ihn, uns für seinen Dienst zu gebrauchen. Er verbindet uns untereinander. So werden wir als Glieder seines Leibes bereit, einander zu dienen.
Im Licht der göttlichen Gnade erkennen wir, dass wir eine Gemeinde von sündigen Menschen sind. Wir bedürfen der täglichen Vergebung und leben allein von Gottes Barmherzigkeit, in Jesus Christus, unserem Herrn. Er erlöst uns aus unserer Vereinzelung und vereint uns zu seiner lebendigen Gemeinde.
§ 3 UNSER PERSÖNLICHER GLAUBE
Der Glaube der Kirche entsteht und lebt durch das Zeugnis von Jesus Christus und durch das Wirken des Heiligen Geistes. Dieses Zeugnis spricht jeden Menschen persönlich an und führt ihn dazu, seine Sünde zu erkennen und die von Christus bewirkte Erlösung anzunehmen. In der Gemeinschaft mit ihm wird die Liebe Christi immer mehr zur Kraft des neuen Lebens, die den ganzen Menschen durchdringt und umgestaltet. So schafft der Heilige Geist in den Herzen der Einzelnen einen lebendigen Glauben und lässt uns an den Früchten von Christi Heil Anteil bekommen und Glieder an seinem Leib sein.
§ 4 DAS WORT GOTTES UND DIE LEHRE
Der dreieinige Gott, wie er sich in der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testamentes offenbart hat, ist die einzige Quelle unseres Lebens und unseres Heils. Die Heilige Schrift ist der allein gültige Maßstab für die Lehre und den Glauben der Brüder-Unität und gestaltet deshalb unser Leben.
Die Brüder-Unität sieht im Wort vom Kreuz die Mitte der Heiligen Schrift und jeder Verkündigung des Evangeliums. Sie sieht ihren Hauptauftrag und den Grund ihres Daseins im Bezeugen dieser frohen Botschaft. Wir bitten unseren Herrn um die Kraft, nie davon abzulassen.
Die Brüder-Unität beteiligt sich an der unaufhörlichen Suche nach der rechten Lehre. Bei der Auslegung der Heiligen Schrift und der Weitergabe der Lehre in der Kirche orientieren wir uns an zwei Jahrtausenden ökumenischer christlicher Tradition und an den Einsichten unserer Vorfahren im Glauben in der Brüder-Unität, so wie auch wir darum beten, das Evangelium von Jesus Christus tiefer zu verstehen und klarer zu verkündigen. Wie aber die Heilige Schrift kein Lehrsystem enthält, hat auch die Brüder-Unität selbst kein solches entwickelt, weil sie weiß, dass das in der Bibel bezeugte Geheimnis Jesu Christi vom Menschen weder vollständig erfasst noch ausgedrückt werden kann. Zugleich gilt, dass die Erkenntnis von Gottes Heilswillen durch den Heiligen Geist in der Bibel vollständig und eindeutig offenbart ist.
§ 5 BEKENNTNIS UND BEKENNEN
Die Brüder-Unität erkennt in den Glaubensbekenntnissen der Kirche den dankbaren Lobpreis des Leibes Christi. Diese helfen der Kirche dazu, schriftgemäß zu bekennen, sich gegen falsche Lehren abzugrenzen und die Gläubigen in jeder Epoche zu einem gehorsamen und furchtlosen Zeugnis zu ermutigen und aufzurufen. Die Brüder-Unität hält daran fest, dass alle in der christlichen Kirche formulierten Glaubensbekenntnisse der fortwährenden Prüfung im Licht der Heiligen Schrift bedürfen. Solches rechtes Bekennen des Glaubens sieht sie im Zeugnis der ersten Christen:„Jesus Christus ist Herr!“ und außerdem besonders in den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen und den grundlegenden Bekenntnisschriften der Reformation. *)
§ 6 DIE BRÜDER-UNITÄT ALS EINHEIT
Wir glauben und bekennen die Einheit der Kirche, die in dem einen Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland gegeben ist. Er starb, um die zerstreuten Kinder Gottes zusammenzubringen. Als der lebendige Herr und Hirte führt er seine Herde einer solchen Einheit entgegen.
Die Brüder-Unität bekannte sich zu dieser Einheit, als sie den Namen der alten Kirche der Böhmischen Brüder „Unitas Fratrum“ übernahm. Wir können auch die überwältigende Erfahrung der Einigung nie vergessen, die der gekreuzigte und auferstandene Herr unseren Vorfahren in Herrnhut bei der Abendmahlsfeier am 13. August 1727 in Berthelsdorf schenkte.
Es ist des Herrn Wille, dass die Christenheit ihre Einheit in ihm mit vollem Einsatz und mit Liebe bezeugt und anstrebt. Unter uns sehen wir, dass uns diese Einheit zugleich verheißen und als Auftrag auferlegt ist. Wir erkennen, dass die verschiedenen Kirchen durch die Gnade Christi viele Gaben erhalten haben. Es ist unsere Sehnsucht, voneinander zu lernen und uns gemeinsam über den Reichtum der Liebe Christi und die Vielfalt der göttlichen Weisheit zu freuen.
Wir bekennen uns zu unserem Anteil an der Schuld, die sich in der Zerrissenheit und Trennung der Christenheit zeigt. Durch solche Trennungen stehen wir selbst der Botschaft und der Kraft des Evangeliums im Wege. Wir erkennen die Gefahr der Selbstgerechtigkeit und des lieblosen Urteilens über andere.
Da wir mit der ganzen Christenheit als Wanderer unterwegs sind und unserem kommenden Herrn entgegengehen, begrüßen wir jeden Schritt, der uns dem Ziel der Einheit in ihm näher bringt. Er selbst lädt uns zur Gemeinschaft an seinen Tisch. Damit führt er seine Kirche der Einheit entgegen, die er verheißen hat. Durch seine Gegenwart im Abendmahl macht er uns schon heute die Einheit in ihm sichtbar und gewiss.
§ 7 KIRCHE ALS GEMEINSCHAFT
Die Kirche Jesu Christi ist trotz aller Unterschiede zwischen Mann und Frau, zwischen Arm und Reich und zwischen Menschen verschiedener ethnischer Herkunft eins im Herrn. Die Brüder-Unität erkennt zwischen denen, die im Herrn eins sind, keine trennenden Unterschiede an. Wir sind gerufen, zu bezeugen, dass Gott in Jesus Christus sein Volk aus allen Völkern und Sprachen sammelt und zu einem Leib formt und dass er den Sündern unter dem Kreuz vergibt und sie zusammenführt. Wir widersetzen uns jeder Diskriminierung in unsrer Mitte aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der sozialen Stellung; und wir betrachten es als ein Gebot des Herrn, dies öffentlich zu bekennen und mit Wort und Tat zu zeigen, dass wir Brüder und Schwestern in Christus sind.
§ 8 DIE KIRCHE ALS DIENSTGEMEINSCHAFT
Jesus Christus kam nicht, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen. Aus dieser Tatsache erhält seine Kirche ihren Auftrag und die Kraft für ihren Dienst, zu dem jedes ihrer Glieder gerufen ist. Wir glauben, dass der Herr uns besonders zum Missionsdienst unter den Völkern der Welt gerufen hat. In diesem Dienst und in allen anderen Gestalten des Dienstes, die uns der Herr – sei es zu Hause oder in der Ferne – anvertraut, erwartet er, dass wir ihn bekennen und seine Liebe in selbstlosem Dienst bezeugen.
§ 9 DIENST AM NÄCHSTEN
Unser Herr Jesus Christus ist in das Elend dieser Welt hineingegangen, um es zu tragen und zu überwinden. Wir wollen ihm nachfolgen, indem wir seinen Brüdern und Schwestern dienen. Wie die Liebe Jesu kennt dieser Dienst keine Grenzen. Darum bitten wir den Herrn, er möge uns den Weg zu unseren Nächsten immer wieder neu zeigen und unsere Herzen und Hände für sie öffnen, wo sie uns brauchen.
§ 10 DIENST AN DER WELT
Jesus Christus hält in Liebe und Treue an dieser gefallenen Welt fest. Darum sollen auch wir für diese Welt Sorge tragen. Wir dürfen uns nicht aus Gleichgültigkeit, Hochmut oder Angst aus ihr zurückziehen. Gemeinsam mit der weltweiten christlichen Kirche fordert die Brüder-Unität die Menschheit mit der Botschaft von der Liebe Gottes heraus. Sie strebt danach, den Frieden in der Welt zu fördern und der Menschen Bestes zu suchen. Um dieser Welt willen hofft und wartet die Brüder-Unität auf den Tag, an dem der Sieg Christi über Sünde und Tod offenbar wird und die neue Welt erscheint.
§ 11 SCHLUSSWORT
Jesus Christus ist allein Herr und Haupt seines Leibes, der Kirche. Daher ist die Kirche keiner einzigen Autorität, die sich seiner Herrschaft widersetzt, zu Treue verpflichtet. Die Brüder-Unität bewahrt aus ihrer Geschichte die lebenswichtige Erfahrung des Ältestenamts Jesu vom 16. September und 13. November 1741.
Die Brüder-Unität ist sich bewusst, dass sie allein durch die unbegreifliche Gnade Gottes ins Dasein gerufen und bis heute erhalten wurde. Dank und Lobpreis für diese Gnade bleiben der Grundton ihres Lebens und ihres Dienstes. In diesem Geist wartet sie auf das Erscheinen Jesu Christi, geht ihrem Herrn freudig entgegen und betet darum, dass sie bereit ist, wenn er wiederkommt.
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Maulbronner singen in Tanzania Ein 30köpfiger Jugendchor besucht derzeit die Brüdergemeine in Tanza- nia. Die Reise dient der Pflege der

langjährigen Partnerschaft zwischen dem Kirchenbezirk Mühlacker und der tanzanischen Südwestprovinz.
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Vize-Kanzlerin in Bethlehem/Pa. Die Vize-Kanzlerin der von der HMH unterstützten "Teofilo-Kisanji-Univer- sität" der Brüdergemeine in Mbeya,

Dr. Tuli Kassimoto (2. v. l.), besuchte Bethlehem/Pa., wo sie u. a. auch im Theologischen Seminar weilte.
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Sechs Tote bei Unfall nahe Waspam Sechs Tote und 44 Verletzte, allesamt Mitglieder der Brüdergemeine, hat es bei einem schweren LKW-Unfall in Nicaragua nahe einer Brücke über den Rio Likus (siehe Foto) gegeben.

Nähere Angaben in einem Bericht in der Lokalpresse. Bitte helfen Sie uns, damit wir helfen können!
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Missionsfest in Bad Boll Beim Missionsfest in Bad Boll wurde Marianne van de Glind zum Dienst auf dem Sternberg (Palästina) ausgesandt, wo sie sich um die Fortbildung der Mit- arbeitenden kümmert. Gäste waren

unter anderem: Rogelio Zacarías (Ni- caragua), Godfrey Cunningham (Süd- afrika) und Joseph Rivera (Nicaragua).
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Jugend in Kathmandu (Nepal) Die kleine Brüdergemeine in Kathman- du festigt sich und wächst allmählich.

Die Jugend trifft sich unter anderem in der Kirche zum Bibelstudium.
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Synoden-Abendmahl in Herrnhut Bei der Abendmahlsfeier am Ende der Provinzialsynode in Herrnhut diente u.a.

Dena Grillo (Mitte) aus Albanien.
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Rooibos-Produkte aus Südafrika In Wupperthal (Südafrika) werden von der "Red Cedar"-Kooperative seit sechs Jahren Tees und Kosmetika hergestellt und über die HMH vertrieben.

Jetzt waren Christoline Engelbrecht und Gwen Snygans, zwei Mitarbeiter- innen der Kooperative, zu Besuch in Deutschland, u.a im Eine-Welt-Laden "Ujamaa" in Königsfeld.
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Schwesternprojekt: Solarlampen Seit Anfang 2010 gibt es das Projekt »Solarlampen für Tanzania«, das u.a. von den Schwestern unterstützt wird.

Siegfried Popp war unlängst in Rung- we (Süsprovinz), um die Elektriker am dortigen Berufsschulzentrum in der Montage der Lampen anzuleiten.
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Unitätsgebetswacht in Deutschland: vom 22. bis 31. März 2010 - Was ist das?

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